Veröffentlicht von Stephan Heibel am 23.05.2008 um 10:06 Uhr

Orthographie im Börsenbrief: Das Fugen-s

Sehr geehrter Herr Heibel, einkommenssteuer.jpgim steuerlichen Sprachgebrauch verzichtet man gern auf das hinter dem Hauptbegriff und vor "steuer" eingeschobene "s", also Einkommensteuer oder Vermögensteuer. Ähnlich bei Schadenersatz und nicht Schadensersatz. Freundliche Grüße von Hans aus Neuss ANTWORT: Wenn man im steuerlichen Sprachgebrauch auf das Fugen-s verzichtet, so ist dies ein Grund mehr für mich, es konsequent anzuwenden: Die Sprache des Finanzamtes ist in meinen Augen der Realität schon lange entrückt, ich zumindest verstehe mein Finanzamt, deren Erklärungen und Erläuterungen zu meiner EinkommenSsteuer nicht. Und das als Volkswirt und Bankkaufmann. Bitte haben Sie also Verständnis, wenn ich das Deutsch der Finanzbehörden nicht zum Vorbild nehme. Der Vollständigkeit halber habe ich auch eine offizielle Erklärung für Sie: http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,293195,00.html Ich hoffe, Sie haben Verständnis für meine Entscheidung und fordern keinen Schadenersatz (hier nun tatsächlich ohne Fugen-s ;-)).{weiter[40|9]}

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Stephan Heibel

Seit 1998 verfolge ich mit Begeisterung die US- und europäischen Aktienmärkte. Ich schreibe nun wöchentlich für mehr als 25.000 Leser über die Hintergründe des Aktienmarktes und die Ursachen von Kursbewegungen. Meine Leser schätzen meinen neutralen, simplen und unterhaltsamen Stil. Als Privatanleger nutzen sie meine Einschätzungen und Anlageideen, um ihr Portfolio unabhängig zu optimieren.

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