Sehr geehrter Herr Heibel,
im steuerlichen Sprachgebrauch verzichtet man gern auf das hinter dem Hauptbegriff und vor "steuer" eingeschobene "s", also Einkommensteuer oder Vermögensteuer. Ähnlich bei Schadenersatz und nicht Schadensersatz.
Freundliche Grüße von
Hans aus Neuss
ANTWORT:
Wenn man im steuerlichen Sprachgebrauch auf das Fugen-s verzichtet, so ist dies ein Grund mehr für mich, es konsequent anzuwenden: Die Sprache des Finanzamtes ist in meinen Augen der Realität schon lange entrückt, ich zumindest verstehe mein Finanzamt, deren Erklärungen und Erläuterungen zu meiner EinkommenSsteuer nicht. Und das als Volkswirt und Bankkaufmann. Bitte haben Sie also Verständnis, wenn ich das Deutsch der Finanzbehörden nicht zum Vorbild nehme.
Der Vollständigkeit halber habe ich auch eine offizielle Erklärung für Sie:
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,293195,00.html
Ich hoffe, Sie haben Verständnis für meine Entscheidung und fordern keinen Schadenersatz (hier nun tatsächlich ohne Fugen-s ;-)).{weiter[40|9]}
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